Der ehrenamtlich tätige Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt und besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer.


Der ehrenamtlich tätige Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt und besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer.