Nach der Satzung kann der Verein Fördermitglieder aufnehmen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrag wird durch eine Beitragsordnung geregelt und richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Mit Ausbruch von COVID-19 im Jahr 2020 haben sich die (Förder-)mitgliedschaften nachhaltig verändert. Neue, ehrenamtlich engagierte Mitglieder, wurden aufgenommen, andere stellten wegen der Pandemie oder der wirtschaftlichen Situation in Deutschland ihren Geschäftsbetrieb ganz ein oder aber mussten, aus finanziellen Gründen, ihr Engagement beim Verein beenden.
Aufgrund der Stagflation in Deutschland hat der Verein seine Aktivitäten weitgehend heruntergefahren.